Kinderrechte

Geburt und Leben setzt sich für die Verbreitung der „Charta der Rechte des Kindes vor, während und nach seiner Geburt ein:

Charta der „Rechte des Kindes“, vor, während und nach der Geburt

Einleitung

Die Charta wurde von der Mitgliederversammlung der internationalen Studiengemeinschaft für pränatale und perinatale Psychologie und Psychotherapie (ISPPM) in Heidelberg am 3. Juni 2005 beschlossen und verabschiedet.

Die Forschungen zur frühen Entwicklung des Kindes belegen, dass das individuelle und soziale Leben des Kindes bereits vor der Geburt beginnt. Die Zeit vor, während und nach der Geburt ist als Kontinuum zu betrachten, in dem unterschiedlichste Entwicklungs- und Lernprozesse miteinander verwoben, voneinander abhängig und aufeinander bezogen sind. Das Fundament unserer grundlegenden Gefühle von Sicherheit und Vertrauen wird in dieser Zeit gelegt. Eine Grundvoraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung ist eine wechselseitige Bezogenheit. Auch das Kind vor der Geburt ist schon ein eigenständiges Wesen. Die Rechte des Kindes (von der UN Konvention verabschiedet), sollten in diesem Sinne erweitert werden. Die folgende Charta der „Rechte des Kindes“ vor, während und nach der Geburt versucht diese Rechte konkret zu machen. Hierbei geht es um grundlegende geistige, seelische und körperliche Bedürfnisse, die erfüllt sein müssen, um eine gesunde Entwicklung des Kindes zu ermöglichen (vgl. www.isppm.de).

Als Ergebnis aus der Diskussion wurde noch folgender Zusatz eingefügt:
Selbstverständlich stehen diese Rechte auch in Beziehung zu den Rechten anderer Personen, insbesondere denen der Mutter und der Familie. Es ist nötig, einen Ausgleich zwischen ihnen zu finden mit Verständnis für die zugrunde liegenden Bedürfnisse aller, einschließlich denen der Kinder.